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Ab jetzt zählt‘s!

CVD bringt Zeitenwende bei der Stadtbusbeschaffung

Der Stichtag zum Inkrafttreten der Clean Vehicles Directive (CVD) stellt neue Herausforderungen an deutsche Verkehrsunternehmen (VKU). Die VCDB unterstützt mit ihrer Expertise.

Per 2. August 2021 setzt das „Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz“ (SaubFahrzeugBeschG) die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in nationales Recht um. Das Inkrafttreten der CVD stellt einen Meilenstein auf dem konsequenten Weg hin zu einem Zero-Emission-ÖPNV für Busflotten dar.

Die VCDB unterstützt seit über 10 Jahren große und auch kleinere VKUs bei der Umstellung auf alternative Antriebstechnologien und begleitet den kompletten Prozess von der Idee bis hin zum Betrieb. Neben umfangreichen Machbarkeitsstudien sind Planungsleistungen, Vergabe- und Beschaffungsbegleitungen mit Lastenhefterstellung sowie Fördermittelakquisition und -verwaltung die adressierten Themengebiete.

Gerne beraten wir Sie zur konkreten Umsetzung der CVD und arbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Beschaffungsstrategie für Fahrzeuge, notwendige Infrastruktur sowie Personalqualifizierung aus.

Können wir Sie auf dem Weg zur CVD-Konformität unterstützen?

Abbildung: Verpflichtende Beschaffungsquoten innerhalb der Referenzzeiträume [Quelle: VDV]